Bedeutung und für die einzelnen Institutionen

KOLLEKTIVVERTAG

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind, oder zu günstigeren als den gesetzlichen Regelungen.

 

Kollektivverträge ermöglichen regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen durch Lohn- und Gehaltsverhandlungen der Gewerkschaft mit der ArbeitgeberInnenseite, übersichtliche Gehaltstabellen sorgen für Vergleichbarkeit und Transparenz, somit stellen sie auch ein Instrument zur Förderung der Gleichstellung unter den Geschlechtern in der Arbeitswelt dar.

 

Über Kollektivverträge können faire Arbeitsbedingungen für verschiedene Branchen verhandelt werden, das betrifft Arbeitszeitgestaltung, Vereinbarkeitsfragen zu Beruf und Familie, Flexibilisierung und Mobilität, Freizeitansprüche, Zulagen und Prämien sowie Schutzbestimmungen oder die Absicherung besonderer berufsspezifischer Bedürfnisse bzw. auch neue Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung.

 

Kollektivverträge gelten in Österreich für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. 98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich sind durch Kollektivverträge abgesichert, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren.

 

Um 1870 fand eine erste Anerkennung kollektivvertraglicher Aktionen unter den Wirtschaftsparteien statt, um 1910 gab es bereits 500 Kollektivverträge im Wirtschaftsraum Österreich, die ein Arbeitsbeirat in der Verwaltung betreute. Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden daraus die Einigungsämter, die zur Entwicklung moderner Kollektivverträge in einer demokratischen Republik beitrugen. In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur wurde auf Tarifordnungen umgestellt, die durch Gesetzgebung stark beeinflusst waren. Ab 1947 fand die Rückkehr zum Kollektivvertrag in der Zweiten Republik und der Beitritt zur Internationalen Arbeitsorganisation ILO statt. Über die Menschenrechtskonvention gelangte das Kollektivvertragswesen zu verfassungsrechtlichem Schutz in Österreich. Einen Höhepunkt der Strukturierung von Normen zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen stellte 1974 der Abschluss des Arbeitsverfassungsgesetzes dar.

 

Heute werden jährlich etwa 450 Kollektivverträge verhandelt und die freiwillige Betriebsrätekonferenz der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek findet es ziemlich erstaunlich, dass die Bediensteten dieser ausgegliederten Anstalten öffentlichen Rechts seit ihrer Ausgliederung zum überwiegenden Teil ohne Kollektivvertrag auskommen müssen. In einem von acht Häusern, dem Kunsthistorischen Museum Wien, ist es gelungen nach der Ausgliederung aus dem Bundesdienst um die Jahrtausendwende einen Kollektivvertrag zu verankern.

 

 

Was kann ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag

 

  • stärkt den Verhandlungsspielraum für ArbeitnehmerInnen im arbeitsrechtlichen Zusammenhang - privatrechtliche Angestelltenverhältnisse werden in Einzelverhandlungen abgeschlossen und bewirken intransparente, die Ungleichheit fördernde Gehaltsstrukturen

 

  • stärkt die Rechte der Privatangestellten im Bereich der ausgegliederten Betriebe im Öffentlichen Dienst

 

  • führt zu Lohn- und Einkommenstransparenz, um die Gehaltsschere zwischen berufstätigen Frauen und Männern zu schließen

 

  • sichert die Kaufkraft der Gehälter durch Gehaltsstufen und jährliche Indexanpassungen

 

  • ermöglicht die Festlegung eines Mindestlohnes

 

  • verhindert Lohndumping und Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen

 

  • gewährleistet die langfristige Plan- und Berechenbarkeit sowohl von Lohnsummen als auch von Karriereangeboten

 

  • ermöglicht und regelt Zulagen für erschwerte Arbeitsbedingungen, die sich langfristig auf die Gesundheit auswirken

 

  • bietet die Möglichkeit zu langfristiger Gesundheitsvorsorge und Präventionsarbeit

 

  • schafft die Basis zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für eine positive Personalentwicklung

 

  • wirkt einer Abwanderung und Abwerbung von Fachkräften entgegen

 

  • ist die Grundlage für ein besseres Betriebsklima durch nachvollziehbare, leistungsgerechte Bezahlung

 

  • verhindert Ungleichbehandlung durch Transparenz und Vergleichbarkeit der Bewertung von Leistungen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt

 

  • schafft die Möglichkeit für prekär und Teilzeit-Beschäftigte bei nachweislich regelmäßig zu leistenden Mehrarbeits- und Überstunden die Wochenarbeitszeit aufzustocken

 

  • ermöglicht Frauenförderung und Karriereentwicklung

 

  • bietet die Chance zu lösungsorientierter Gestaltung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl für Frauen als auch für Männer in Beschäftigung - das ist ein besonders attraktives und sehr gesuchtes Merkmal von Betrieben im zukunftsorientierten Arbeitsleben

 

  • schützt langfristig vor Altersarmut

 

  • bietet attraktive und der Arbeitsmarktlage wie dem Ausbildungsniveau entsprechende Einstiegsgehälter

 

  • ermöglicht, dass der von ihnen erwirtschaftete Mehrwert den Beschäftigten der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zugutekommt

 

  •  ermöglicht die Vermeidung von Gehaltsunterschieden zwischen Fremdpersonal mit Kollektivvertrag und Eigenpersonal bei gleicher Leistung

 

  • verhindert Gehaltsunterschiede zwischen ArbeitnehmerInnen derselben Abteilung bei gleicher Leistung

 

  • macht die Gehaltsdifferenz zwischen Mindestlohn und Managementgehältern nachvollziehbar

 

  • eröffnet Fairness bei Gehaltsverhandlungen nach Ausgliederung und Aufhebung des Beamtendienstrechtes mit gewerkschaftlich geregeltem Gehaltsschema in unseren Dienststellen

 

  • entbindet Einzelpersonen vom Zwang zur Führung von Einzelverhandlungen beim Einstieg in ein Arbeitsverhältnis mit einem ausgegliederten Betrieb im Bundeseigentum

 

  • hat die Qualität und den Erfolg des KHM-Museumsverbandes in keiner Weise beeinträchtigt

 

  • ermöglicht Arbeitszufriedenheit selbst bei steigenden BesucherInnenzahlen und Umsätzen, weil durch die Möglichkeit zu jährlichen Verhandlungen die Chance auf eine faire Beteiligung am Erfolg steigt

 

 

Gründe, warum die Albertina einen Kollektivvertrag braucht:

 

  • Damit für gleiche Arbeit der gleiche Lohn bezahlt wird.

 

  • Transparente Verträge für alle KulturarbeiterInnen in allen Österreichischen Bundesmuseen und in der Österreichischen Nationalbibliothek.

 

  • Rechtssicherheit muss auch bei einem Wechsel der Geschäftsführung erhalten bleiben.

 

Gründe, warum die Österreichische Galerie Belvedere einen Kollektivvertrag braucht:

 

Der Betriebsrat fordert branchenkonforme Mindestgehälter und Zuschläge. Die Einstiegsgehälter der Beschäftigten werden seit der Ausgliederung kontinuierlich geringer und sind mittlerweile häufig unter dem Mindestlohn. Zuschläge wie für Feiertage oder Nachtarbeit wurden abgeschafft. Wir brauchen einen Kollektivvertrag.

 

Der KHM-Museumsverband hat bereits einen Kollektivvertrag:

 

In einem gemeinsamen Kollektivvertrag für alle Österreichischen Bundesmuseen und die  Österreichische Nationalbibliothek sehen wir die Garantie für:

 

  •  einen fairen Wettbewerb
  • ein kollegiales Miteinander
  •  ein nationales und internationales starkes Standing und die Chance gemeinsame Interessen und Forderungen unserer Kulturinstitutionen durchzusetzen.

 

Daher unterstützt der Betriebsrat des KHM-Museumsverbandes solidarisch die Forderung nach einem Kollektivvertrag für alle Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichische Nationalbibliothek.

 

 

Gründe, warum das MAK einen Kollektivvertrag braucht:

 

Der Betriebsrat des MAK fordert einen Kollektivvertrag für die Kultur-Institutionen Österreichische Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek, denn dieser

 

  • ermöglicht eine angemessene Entlohnung und
  • stärkt den Verhandlungsspielraum für ArbeitnehmerInnen - privatrechtliche Angestelltenverhältnisse werden in Einzelverhandlungen abgeschlossen und bewirken intransparente, die Ungleichheit fördernde Gehaltsstrukturen
  • macht die Vermeidung von Gehaltsunterschieden zwischen Fremdpersonal mit Kollektivvertrag und Eigenpersonal bei gleicher Leistung möglich.

 

 

Ein Kollektivvertrag:

 

  • verhindert Lohndumping und die Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen

 

  • führt zu Lohn- und Einkommenstransparenz, um die Gehaltsschere zwischen berufstätigen Frauen und Männern zu schließen

 

  • ermöglicht die Festlegung eines Mindestlohnes

 

 

Gründe, warum das Naturhistorische Museum Wien einen Kollektivvertrag braucht:

 

Sozialpartnerschaft mit Rechtssicherheit für eine positive Perspektive für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

 

 

Unsere Argumente für einen KV

 

  • Privatrechtliche Angestelltenverhältnisse werden in Einzelverhandlungen abgeschlossen und bewirken intransparente, die Ungleichheit fördern Gehaltsstrukturen (siehe  All-In-Verträge, fehlende Prämien, prekäre Beschäftigungsverhältnisse).
  • Stärkung der Rechte der Privatangestellten im Öffentlichen Dienst.
  • Lohn- und Einkommenstransparenz um die Gehaltsschere zu schließen
  • Sicherung der Kaufkraft der Gehälter durch Gehaltsstufen und jährliche Inflationsanpassungen
  • Kollektivvertraglich gesicherter Mindestlohn
  • Verhinderung von Lohndumping
  • aus Sicht der Geschäftsführung: Langfristige Plan- und Berechenbarkeit der Lohnsumme
  • geregelte Zulagen für erschwerte Arbeitsbedingungen, die sich langfristig auf die Gesundheit auswirken
  • geregelte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für eine positive Personalentwicklung, die auch einer Abwanderung von Fachkräften entgegenwirkt
  • besseres Betriebsklima durch nachvollziehbare, leistungsgerechte Bezahlung
  • Schaffung der Möglichkeit für prekäre Teilzeitbeschäftigte, bei nachweislich regelmäßigen Überstunden die Wochenarbeitszeit aufzustocken, was auch Altersarmut entgegenwirkt
  • Attraktive Einstiegsgehälter
  • Der (volkswirtschaftliche) Mehrwert der Museen und NB, der von den Beschäftigten erarbeitet wird, soll diesen auch zugutekommen!

 

 

 

Es ist Zeit, dass die Leistungen der Beschäftigten der Österreichischen Nationalbibliothek mit einem Kollektivvertrag gewürdigt werden, der diesen unter vielen anderen folgende Vorteile bietet:

 

  • angemessene Entlohnung und berufliche Perspektiven
  • eine Stärkung der Rechte von Privatangestellten im Öffentlichen Dienst
  • nachvollziehbare Frauenförderung bis zur rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung und dadurch langfristig die Verhinderung von Altersarmut
  •  Arbeitszufriedenheit selbst bei steigenden Besucherzahlen, weil durch die Möglichkeit zu jährlichen Verhandlungen die Chance auf eine faire Beteiligung am Erfolg steigt.