Bedeutung und für die einzelnen Institutionen
Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind, oder zu günstigeren als den gesetzlichen Regelungen.
Kollektivverträge ermöglichen regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen durch Lohn- und Gehaltsverhandlungen der Gewerkschaft mit der ArbeitgeberInnenseite, übersichtliche Gehaltstabellen sorgen für Vergleichbarkeit und Transparenz, somit stellen sie auch ein Instrument zur Förderung der Gleichstellung unter den Geschlechtern in der Arbeitswelt dar.
Über Kollektivverträge können faire Arbeitsbedingungen für verschiedene Branchen verhandelt werden, das betrifft Arbeitszeitgestaltung, Vereinbarkeitsfragen zu Beruf und Familie, Flexibilisierung und Mobilität, Freizeitansprüche, Zulagen und Prämien sowie Schutzbestimmungen oder die Absicherung besonderer berufsspezifischer Bedürfnisse bzw. auch neue Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung.
Kollektivverträge gelten in Österreich für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. 98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich sind durch Kollektivverträge abgesichert, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren.
Um 1870 fand eine erste Anerkennung kollektivvertraglicher Aktionen unter den Wirtschaftsparteien statt, um 1910 gab es bereits 500 Kollektivverträge im Wirtschaftsraum Österreich, die ein Arbeitsbeirat in der Verwaltung betreute. Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden daraus die Einigungsämter, die zur Entwicklung moderner Kollektivverträge in einer demokratischen Republik beitrugen. In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur wurde auf Tarifordnungen umgestellt, die durch Gesetzgebung stark beeinflusst waren. Ab 1947 fand die Rückkehr zum Kollektivvertrag in der Zweiten Republik und der Beitritt zur Internationalen Arbeitsorganisation ILO statt. Über die Menschenrechtskonvention gelangte das Kollektivvertragswesen zu verfassungsrechtlichem Schutz in Österreich. Einen Höhepunkt der Strukturierung von Normen zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen stellte 1974 der Abschluss des Arbeitsverfassungsgesetzes dar.
Heute werden jährlich etwa 450 Kollektivverträge verhandelt und die freiwillige Betriebsrätekonferenz der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek findet es ziemlich erstaunlich, dass die Bediensteten dieser ausgegliederten Anstalten öffentlichen Rechts seit ihrer Ausgliederung zum überwiegenden Teil ohne Kollektivvertrag auskommen müssen. In einem von acht Häusern, dem Kunsthistorischen Museum Wien, ist es gelungen nach der Ausgliederung aus dem Bundesdienst um die Jahrtausendwende einen Kollektivvertrag zu verankern.
Was kann ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag
Gründe, warum die Albertina einen Kollektivvertrag braucht:
Gründe, warum die Österreichische Galerie Belvedere einen Kollektivvertrag braucht:
Der Betriebsrat fordert branchenkonforme Mindestgehälter und Zuschläge. Die Einstiegsgehälter der Beschäftigten werden seit der Ausgliederung kontinuierlich geringer und sind mittlerweile häufig unter dem Mindestlohn. Zuschläge wie für Feiertage oder Nachtarbeit wurden abgeschafft. Wir brauchen einen Kollektivvertrag.
Der KHM-Museumsverband hat bereits einen Kollektivvertrag:
In einem gemeinsamen Kollektivvertrag für alle Österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek sehen wir die Garantie für:
Daher unterstützt der Betriebsrat des KHM-Museumsverbandes solidarisch die Forderung nach einem Kollektivvertrag für alle Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichische Nationalbibliothek.
Gründe, warum das MAK einen Kollektivvertrag braucht:
Der Betriebsrat des MAK fordert einen Kollektivvertrag für die Kultur-Institutionen Österreichische Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek, denn dieser
Ein Kollektivvertrag:
Gründe, warum das Naturhistorische Museum Wien einen Kollektivvertrag braucht:
Sozialpartnerschaft mit Rechtssicherheit für eine positive Perspektive für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Unsere Argumente für einen KV
Es ist Zeit, dass die Leistungen der Beschäftigten der Österreichischen Nationalbibliothek mit einem Kollektivvertrag gewürdigt werden, der diesen unter vielen anderen folgende Vorteile bietet: